Gasregler in der 50mbar Version
Das Betreiben eines Gasgerätes im Freien ist in Deutschland ausschließlich mit einem Betriebsdruck von 50 mbar zugelassen. 30 mbar sind nur dann erlaubt, wenn das Gerät an die Gasaußensteckdose vom Fahrzeug angeschlossen wird, vorausgesetzt die Gasversorgung im Fahrzeug basiert auf 30 mbar. In diesem Fall wird kein zusätzlicher Gasregler benötigt.
Im haushaltsüblichen bzw. gewerblichen Bereich gelten ebenfalls 50 mbar Betriebsdruck, allerdings benötigt man hierfür spezielle Gasregler mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung mit thermischer Absperreinrichtung. Dies ist für alle privat und gewerblich genutzten Gas-/Heizgeräte im Gebäude Vorschrift. Der Gasregler selbst ist rot mit einer silber-weißen Typen-Plakette und ausschließlich für Kleinflaschen (5 und 11 kg) vorgesehen.
Im Gegensatz zu den Gasregler, die ausschließlich im Fahrzeug verwendet werden dürfen, besteht bei Gasregler für den Outdoor-Bereich keine Austauschpflicht. Jedoch wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, Regler und Schlauchleitung alle 8 bis 10 Jahre zu wechseln.